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Tipps für den Betrieb einer Eventlocation

Letzte Woche hat Userin Martina uns angefragt, was sie beachten muss, wenn sie eine Eventlocation eröffnen möchte. Wir haben für sie und dich ein paar Punkte zusammengestellt die wichtig sind, damit ihr beim Betrieb einer Location keine Probleme mit Behörden und Polizei bekommt:

Die Vorgaben und gesetzlichen Richtlinien im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Eventlocation sind zum grössten Teil kommunal geregelt. Um die Vorgaben am Standort deiner Location zu kennen, empfiehlt es sich, die örtliche Gewerbepolizei zu kontaktieren. 

Allgemein kannst du von folgenden Grundsätzen ausgehen (Basis, Stadt Zürich):

Entscheidend ist, ob du deine Location nur vereinzelt als Veranstaltungsraum nutzen willst, oder ob du die Räumlichkeit fix als Eventlocation betreiben möchtest. 

Von dieser Frage hängen Vorgaben und weiteres Vorgehen ab, was die notwendigen Bewilligungen anbelangt: 

1) Temporäre Location: 
Grundsätzlich kannst du für jede Location / Räumlichkeit bei der Gewerbepolizei eine Event-Bewilligung beantragen, 
ohne dass das Gebäude den baulichen Qualitäten und Anforderungen einer „offiziellen“ Veranstaltungsstätte genügen muss. 

Die Gewerbepolizei übernimmt im Bewilligungsprozess die Koordination mit den verschiedenen Ämtern – und definiert die Vorgaben, (Feuerpolizei, Lärmpolizei, Sicherheit, Ausschank, Parkplätze usw) die für eine Bewilligung eingehalten werden müssen.
Eine solche "temporäre" Bewilligung wird jedoch nur für max. 8 Einzeltage bzw. 30 Tage am Stück pro Jahr erteilt. 

2) Reguläre Location: 

Sollen also in deiner Location zukünftig mehr als 8 Veranstaltungen pro Jahr stattfinden, musst du deine Räumlichkeiten einer Umnutzung unterziehen. 

Für die Umnutzung eines Raumes benötigst du eine Baubewilligung. Die Baubehörde prüft, ob deine Location grundsätzlich als Veranstaltungsraum bewilligungsfähig ist, und nennt dir die Auflagen, die du für eine Betriebsbewilligung erfüllen musst. 
(Feuerpolizei, Lärmpolizei, Sicherheit, Lebensmittel, Ausschank, Parkplätze, Lüftung, usw).

Entsprechende Auflagen müssen von dir umgesetzt werden, damit du die Betriebsbewilligung erhälst. 

Unabhängig davon, ob du eine temporäre- oder eine reguläre Location besitzt, musst du in vielen Gemeinden/Städten der Gewerbepolizei eine "Unterhaltungsgewerbegebühr" entrichten wenn an deinem Event "Eintritt" verlangt wird. 


Disclaimer: Angaben unterscheiden sich wie erwähnt von Ort zu Ort und erfolgen ohne Gewähr. 

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